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Für Steueramnestie nach «Schweizer Modell»

In der kontroversen Debatte um eine weitere Steueramnestie in Liechtenstein will die Regierung den gleichen Weg wie die Schweiz einschlagen. Eine erste Selbstanzeige soll straffrei sein. Bei der Frage, ob bereits eine Selbstanzeige erfolgt ist, werden Selbstanzeigen ab 2011 berücksichtigt, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

Vaduz. - Die Regierung hat die Stellungnahme an den Landtag zur Änderung des Steuergesetzes verabschiedet, welche die Steueramnestie neu regelt. In der Landtagssitzung vom 6. Dezember 2013 wurden anlässlich der Eintretensdebatte und ersten Lesung teils Bedenken gegen eine weitere Amnestie geäussert, nachdem die vergangene Amnestie nicht lange zurück liegt. Zur Vermeidung der Anhäufung von Amnestien wurde vor- geschlagen, die Einführung der einmaligen straflosen Selbstanzeige, wie sie die Schweiz kennt, näher zu prüfen.

In diesem Jahr Pauschalsteuersatz

Während einer Übergangsfrist bis Ende 2014 wird Personen, die der Vermögens- und Erwerbssteuer unterliegen, ein vereinfachtes Verfahren zur Nachdeklaration der hinterzogenen Vermögens- und Erwerbswerte angeboten. Hierbei wird die nachzuerhebende Steuer mittels einem Pauschalsteuersatz festgelegt. (ikr)

 
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