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EG-Rückführungsrichtlinie ins Landesrecht

Die FL-Regierung verabschiedete den Bericht und Antrag zur Abänderung des Ausländergesetzes, Personenfreizügigkeitsgesetzes und Bürgerrechtsgesetzes.

Vaduz. - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2010 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ausländergesetzes, des Personenfreizügigkeitsgesetzes und des Bürgerrechtsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Teilrevision der Gesetze ist einerseits aufgrund von praktischen Erfahrungen und andererseits durch den Beitritt Liechtensteins zu Schengen und die Übernahme des Schengen-Besitzstandes in nationales Recht notwendig.

Mit der Teilrevision werden die Bestimmungen über die Anwendung von Zwangsmassnahmen und die Strafbestimmungen an die geltende Praxis angepasst. Des Weiteren wird die EG-Rückführungsrichtlinie ins Landesrecht umgesetzt und die Biometrie für Aufenthaltsausweise eingeführt. Die Rückführungsrichtlinie ist eine Weiterentwicklung des Schengenbesitzstandes, deren Ziel in einer Mindestharmonisierung der Verfahren bei illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten besteht. Die EG-Verordnung über die Biometrie sieht insbesondere vor, dass im einheitlichen, biometrischen Aufenthaltsausweis auf einem Datenchip physische Merkmale des Inhabers gespeichert werden. Auch Teile der VIS-Verordnung (Visainformationssystem) sowie des Beschlusses über den Zugang bestimmter Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum VIS für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten werden durch die Teilrevision umgesetzt. (PD)

 
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