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Doppelbesteuerungs-abkommen mit Luxemburg und San Marino genehmigt

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein für je ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen - DBA) mit dem Grossherzogtum Luxemburg und der Republik San Marino genehmit

Vaduz. - «Stabilität und Glaubwürdigkeit sind zwei Schlüsselbegriffe für eine erfolgreiche Zukunft. Liechtenstein bekennt sich mit diesen beiden Doppelbesteuerungsabkommen zum globalen OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen. Die Sicherung des Standortes Liechtenstein ist eine wichtige Investition in die Zukunft», erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher.

Modernes und wettbewerbsfähiges Steuersystem

Liechtenstein hat den EU-Staaten bereits im Juni 2008 den OECD- Standard in der internationalen Kooperation in Steuerangelegenheiten im Rahmen von entsprechenden bilateralen Abkommen angeboten. Am 12. März 2009 weitete die liechtensteinische Regierung dieses Angebot aus und anerkannte den OECD-Steuerkooperationsstandard als verbindlich.

Mit dem Vereinigten Königreich schloss Liechtenstein im August 2009 ein massgeschneidertes Steuerabkommen ab, das britischen Finanzplatzkunden besondere Konditionen zur steuerlichen Legitimation bietet. «Mit der Genehmigung der beiden Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg und San Marino macht die liechtensteinische Regierung deutlich, dass sie die Erklärung vom 12. März 2009 zur internationalen Steuerkooperation konsequent umsetzt.

Liechtenstein wird sich auch in Zukunft als ein international anerkannter und integrierter Steuerstandort mit einem modernen und wettbewerbsfähigen Steuersystem positionieren», betont Regierungschef Klaus Tschütscher.
 

 

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