Deutschland einigt sich auf Gesetz gegen Steueroasen
Nach monatelangem Streit hat sich die Koalition auf einen Kompromiss für das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung der Steuerflucht geeinigt. Die von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verlangten Mitteilungs- und Nachweispflichten für den Geschäftsverkehr mit sogenannten Steueroasen sollen allerdings nicht sofort in Kraft treten.
Die grosse Koalition hat sich offenbar über die Gesetzespläne zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung über Steueroasen im Wesentlichen geeinigt. Ein Regierungssprecher sagte, das Vorhaben stehe auf der Liste der ordentlichen Punkte der Kabinettstagesordnung am kommenden Mittwoch. Die Ministerrunde hatte ursprünglich schon vor Wochen über einen Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück befinden sollen. Weil aber die Unionsfraktion Vorbehalte geltend gemacht hatte, kam es dazu nicht. Die Unionsexperten hatten Steinbrück vorgeworfen, er stelle Privatpersonen und Unternehmen unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung, die mit Ländern wie der Schweiz Geschäftskontakte unterhielten. Ein noch nicht ganz gelöster Streitpunkt zwischen Union und SPD ist die Höhe der Einkommensschwelle für Steuerpflichtige mit geschäftlichen Kontakten zu Steueroasen, ab der der Fiskus ohne Anlass Prüfungen vornehmen kann. Steinbrück hatte in seinem Gesetzentwurf einen Betrag ab 500 000 Euro vorgesehen, bei dem es nach Angaben aus Koalitionskreisen nun auch bleiben soll. Allerdings gebe es in der Unionsfraktion weiter die Forderung, den Betrag auf 750 000 Euro heraufzusetzen. Ansonsten trägt die CDU/CSU-Fraktionsführung den erzielten Kompromiss zu dem Gesetz aber mit. «Das Thema ist an sich auf gutem Wege«, hiess nach Beratungen im Fraktionsvorstand. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sei in mehreren strittigen Punkten ein Kompromiss gefunden worden. Dem Gesetzentwurf zufolge müssen Privatpersonen und Unternehmen mit Geschäftskontakten zu sogenannten Steueroasen wie der Schweiz oder Liechtenstein mit steuerlichen Nachteilen rechnen, wenn sie nicht mit umfangreichen Auskünften unzweifelhaft darlegen können, dass es ihnen dabei nicht um Steuerhinterziehung geht. Diese Auskunfts- und Informationspflichten sollen nun aber nicht unmittelbar mit der Gesetzesverkündung in Kraft treten. Vielmehr gelte dies erst, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung das für konkret benannte Staaten vorgebe, hiess es in Koalitionskreisen. Steinbrück selbst hatte am Morgen Berichten widersprochen, in denen von einer Einigung in dem Streit die Rolle war. «Das kann ich bisher nicht bestätigen», hatte er dem ZDF gesagt und angekündigt: «Ich werde materiell keine Abstriche machen.» Vize-Regierungssprecher Thomas Steg hatte sich dann aber am Mittag zuversichtlich zu den Einigungschancen geäußert.
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