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DBA in Deutschland auf dem Prüfstand

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Deutschland ist am Dienstag vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestags behandelt worden. Die meisten Beurteilungen fielen positiv aus ? es gab aber auch Einwände.

Berlin. – Eigentlich gilt die Zustimmung des Deutschen Bundestags zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein als sicher. Dennoch wollte sich der Finanzausschuss des Parlaments ein besseres Bild von dem geplanten Vertrag machen. Experten beider Länder nahmen Stellung – und waren sich weitgehend einig, dass das DBA in der geplanten Form eine sinnvolle Regelung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten fördere. So begrüsste die deutsche Bundesteuerberaterkammer in ihrer Stellungnahme den Abschluss des Abkommens als «sehr modernen Ansatz», bemängelte aber: «Die Behandlung des Altvermögens deutscher Anleger in Liechtenstein ist jedoch durch dieses Doppelbesteuerungsabkommen nicht geklärt. Gleiches gilt für eine mögliche Besteuerung künftiger Kapitaleinkünfte durch eine Abgeltungssteuer.» Bekannterweise ist dafür ein zusätzliches Abkommen vorgesehen. (ky)

Mehr in der Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» vom Mittwoch.

 
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