Bewegung im EU-Steuerdossier
VON GÜNTHER FRITZ
Brüssel/Wien/Vaduz. – Im EU-internen Streit um Steuern und Bankgeheimnis haben Österreich und Luxemburg ihre Blockadehaltung weiter gelockert. Die EU-Finanzminister könnten auf ihrer Tagung am kommenden Dienstag eine Einigung über die Amtshilfe in Steuerangelegenheiten erzielen.
Zustimmende Signale
Aus Österreich und Luxemburg, die bisher einen generellen Vorbehalt hatten, dürfte es zuletzt zustimmende Signale zum Vorschlag der belgischen Präsidentschaft für die Richtlinie zur Amtshilfe und der Einführung eines automatischen Informationsaustausches für verfügbare Daten gegeben haben, verlautete am Sonntag in Ratskreisen in Brüssel. Dies berichtete gestern die österreichische Nachrichtenagentur apa. Von österreichischer Seite sei betont worden, dass das Bankgeheimnis damit in keiner Weise berührt sei. Der belgische Vorschlag sieht einen automatischen Informationsaustausch für acht Kategorien vor – mit der Einschränkung, dass ein Land die Daten auch zur Verfügung hat. Bei den acht Punkten handelt es sich um unselbstständige Einkommen, Dividenden, Kapitalerträge, Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen, Einkünfte aus Lizenzen und Tantiemen, Pensionen, Einkünfte aus Miete und Verpachtung sowie Lebensversicherungen.
Paket wird aufgeschnürt
EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta hatte zuletzt gegenüber der Schweizer Nachrichtenagentur sda gemeint, dass die Kommission den belgischen Kompromissvorschlag unterstütze. Österreich und Luxemburg hätten bisher versucht, das Ganze zu blockieren, kritisierte er. Semeta lobte die «bedeutenden Anstrengungen» der belgischen Präsidentschaft, das Paket Punkt für Punkt aufzuschnüren, dies sei ein Fortschritt.
Die weiteren Teile des Pakets sind die Verabschiedung des Betrugsbekämpfungsabkommens mit Liechtenstein, eine Revision der Richtlinie zur Zinsbesteuerung sowie ein Mandat für die EU-Kommission zur Neuverhandlung des Betrugsbekämpfungsabkommens mit der Schweiz und fünf anderen nicht-EU-Ländern sowie den USA. Gerade letzterer Punkt ist im Zusammenhang mit der Zinsbesteuerungsrichtlinie wichtig für Österreichs Bankgeheimnis. So müssen Österreich und Luxemburg ihr Bankgeheimnis für EU-Ausländer aufgeben und zu einem automatischen Informationsaustausch über Zinseinkünfte dieser Personen übergehen, sobald die EU mit den fünf europäischen Drittstaaten Liechtenstein, Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco sowie den USA Abkommen über die Auskunftserteilung nach OECD-Standards schliesst.