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Bei «potenzieller Betroffenheit»

Die Regierung hat am Dienstag die Postulatsbeantwortung zum Stimm- und aktiven Wahlrecht Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland verabschiedet. Darin wird das Modell der
«potenziellen Betroffenheit» als mögliche Lösung aufgezeigt.

Vaduz. ? Der Landtag wird die Beantwortung des Postulats der Freien Liste voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember behandeln. Die FL-Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer hatten am 2. April dieses Jahres eine Motion zum Stimm- und aktiven Wahlrecht Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland eingereicht. Im Zuge der Landtagsdebatte vom 24. April wurde die Motion dann allerdings in ein Postulat umgewandelt. Die Politik beschäftigt sich bereits seit über zwanzig Jahren mit der Frage, ob das Stimm- und Wahlrecht für Auslandliechtensteiner dem Grundsatz nach eingeführt werden soll und welchen Einschränkungen ein solches Stimm- und Wahlrecht allenfalls unterworfen werden könnte. Mit dem vorliegenden Postulat wurde die Regierung eingeladen, die Einführung des Stimm- und aktiven Wahlrechts auf Landesebene von im Ausland wohnhaften liechtensteinischen Staatsangehörigen sowie allfällige Einschränkungen dieses Rechts umfassend zu prüfen. (güf)

Mehr in der Print- und ePaper-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» von Samstag.

 

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