Bankengesetz wird neuen Anforderungen angepasst
Die Regierung kommt den Anforderungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht in der dritten Version («Basel III») nach, welche unter anderem eine Stärkung der Kapitalbasis vorsehen. Das Bankengesetz und weitere Gesetze müssen darum angepasst werden. Die Vorlage soll im September vom Landtag behandelt werden.
Vaduz. - Banken oder Wertpapierfirmen müssen künftig durch die Einführung von verschiedenen Kapitalpuffern erhöhte Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung erfüllen, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Zur Vermeidung übermässigen Vertrauens in externe Ratings sollen Bestimmungen erlassen werden, welche die unabhängige Einschätzung von Risiken durch Banken fördern bzw. gewährleisten sollen. Zudem sollen strengere Anforderungen für Aufsichts- und Leitungsorgane, einhergehend mit einer stärkeren Risikokontrolle (sog. Corporate Governance), umgesetzt werden. Mit einem EU-weit harmonisierten gleich strengen Sanktionsrahmen soll eine effektive Durchsetzung der Richtlinienbestimmungen sichergestellt werden. (ikr)