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Aus für Beamtenstatus in St. Gallen

Der grösster Arbeitgeber im Kanton St. Gallen wird moderner und familienfreundlicher. Der Kantonsrat hat am Mittwoch ein neues Personalgesetz beraten. Es wird ans private Arbeitsrecht angenähert, der Beamtenstatus endgültig abgeschafft.

St. Gallen. – Der Kanton St. Gallen beschäftigt 7000 Angestellte und ist damit der grösster Arbeitgeber. «Wir sind kein KMU, sondern ein stark diversifizierter Grosskonzern», sagte der zuständige Regierungsrat Martin Gehrer bei der Diskussion des neuen Personalgesetzes am Mittwochmorgen. Mit allen kantonalen Institutionen, etwa der Universität St. Gallen und den die Gemeinden ohne eigenes Personalgesetz, seien vom neuen Gesetz 15'000 Angestellte betroffen, sagte der Finanzdirektor.

Bei Pensionierung immer noch privilegiert

Das Kantonsparlament trat einstimmig auf das neue Personalgesetz ein. Es sei zeitgemäss, konkurrenzfähig und transparent, waren sich die Fraktionen einig. Der Altersrücktritt wird mit dem AHV-Rentenalter harmonisiert. Der Arbeitgeber kann die Pensionierung nicht mehr mit 63 anordnen, sondern muss sich ans Bundesrecht halten. Trotzdem können Kantonsangestellte auch in Zukunft mit 63 in Pension gehen - auf eigenen Wunsch und ohne finanzielle Einbusse.

Beamtenstatus gehört der Vergangenheit an

Der Beamtenstatus wird endgültig abgeschafft. Anstelle einer einseitigen Verfügung tritt ein Arbeitsvertrag. «Das neue Personalgesetz soll möglichst nah an den privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sein. Privilegien fürs Staatspersonal gehören abgeschafft», sagte SVP-Präsident Toni Thoma, Andwil.

Kein Mindestlohn

Diesem Grundsatz folgte die SVP bei der Detailberatung. Aus dem Gesetz gekippt wurde zum Beispiel der Mindestlohn, den die Regierung im Entwurf bei 45'500 Franken pro Jahr festlegen wollte. Ein Mindestlohn sei unnötig, argumentierten SVP und FDP. Anderer Meinung war die SP. Bereits heute bezahle der Kanton mindestens 3500 Franken pro Monat, sagte Barbara Gysi, Wil. Einen Mindestlohn in dieser Höhe festzulegen, würde nichts kosten. Es sei wichtig, dass der Kanton gegenüber der Privatwirtschaft ein Zeichen setze.

Gestrichen wurden auch wiederkehrende Leistungszulagen, in deren Genuss Arbeitnehmer kommen sollten, welche eine sehr gute Leistung erbringen, aber nicht befördert werden können.

Geburtszulage bleibt

Gegen den Widerstand der SVP bekommen Eltern weiterhin eine einmalige Geburtszulage von 1360 Franken pro Kind. Diese Zulage wollte die SVP-Fraktion im neuen Personalrecht streichen. «Kinderkriegen ist Privatsache. Die SVP sieht nicht ein, warum der Arbeitgeber dafür eine Prämie zahlen soll», sagte Thoma. (sda)
 

 
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