Antennen im Alpengebiet sollen versetzt werden
Vaduz. – Der Landtag hatte im Mai 2008 bei der Schaffung des Umweltschutzgesetzes beschlossen, dass die Mobilfunkgrenzwerte von 6 V/m auf 0,6 V/m bis zum Jahr 2013 zu senken sind. Im Juni 2009 lancierte die Initiativgruppe «Mobilfunkversorgung» eine Gesetzesinitiative, wonach die vom Landtag beschlossene Senkung wieder aufgehoben werden sollte. Am 4./6. Dezember 2009 gab das Liechtensteiner Stimmvolk mit 57 Prozent den Initianten recht und kippte den Landtagsentscheid. Seither ist es um die Strahlenbelastung durch Mobilfunk ruhig geworden.
Für technisch tiefstmöglichen Wert
Der FL-Abgeordnete Pepo Frick und zehn weitere Abgeordnete von VU und FBP nehmen nun erneut die Strahlenbelastung im Liechtensteiner Alpengebiet ins Visier. Sie fordern in einem parteiübergreifenden Postulat die Regierung dazu auf, nach Möglichkeit auf dem Verordnungsweg den Grenzwert im Alpengebiet auf den technisch tiefstmöglichen Wert, aber maximal auf 0,20 V/m in bewohntem Gebiet, festzulegen. (güf)
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