Liechtensteiner Wettbewerb zur Gründung des Europarats
Vaduz - Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 gegründet um in ganz Europa gemeinsame demokratische Prinzipien zu entwickeln. Nach wie vor kommt ihm in seinen Kernbereichen eine grosse Bedeutung zu. Insbesondere beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte besitzt das europäische System, basierend auf der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weltweite Vorbildfunktion. Heute, 60 Jahre nach seiner Gründung, zählt der Europarat 47 Mitgliedstaaten, darunter Liechtenstein, dessen Beitritt sich im letzten Jahr zum 30. Mal jährte. Aus Anlass des 60. Jubiläums der Gründung des Europarats veranstaltet das Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Ständigen Vertretung Liechtensteins beim Europarat in Strassburg einen Aufsatzwettbewerb für junge Menschen. Als erster Preis ist eine zweitägige Reise für zwei Personen nach Strassburg inklusive Besichtigung des Europarates und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu gewinnen. Zudem kann der Gewinner oder die Gewinnerin an den offiziellen Jubiläumsfeierlichkeiten am 1. Oktober 2009 teilnehmen und in diesem Rahmen ein Diplom entgegennehmen. Jugendliche, die zwischen 10 und 18 Jahre alt sind und Wohnsitz in Liechtenstein haben, sind eingeladen, einen Aufsatz (Länge maximal 1'000 Wörter) zum Thema "Wie stellst du dir den europäischen Bürger der Zukunft vor?" an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten zu senden. Der Aufsatz kann per Post (Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Heiligkreuz 14, 9490 Vaduz) eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 30. April 2009. (pafl)
Die Opfer von Donald Trumps Zollpolitik schliessen sich zusammen. Neben Kanada wollen nun auch die Brexit-Briten wieder näher an die EU ran. Das Motto des Moments lautet: Alle gegen Donald Trump.
Die Allianz Kompass Europa will ihre Initiative vor dem Sommer einreichen. Sie fordert das Ständemehr für die neuen EU-Verträge. Und sie plant ein brisantes neues Projekt: den Umbau der Personenfreizügigkeit.
Übernimmt die Schweiz EU-Recht nicht, kann Brüssel gegen Bern Strafmassnahmen verhängen. Das sehen die neuen EU-Verträge vor. Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht, sagt, was das für die direkte Demokratie bedeutet.