Informationsaustauschabkommen (TIEA) zwischen Liechtenstein und den USA abgeschlossen
Delegationen Liechtensteins und der USA haben Verhandlungen über ein Informationsaustauschübereinkommen im Steuerbereich abgeschlossen, das in Erweiterung der steuerstrafrechtlichen Bestimmungen des bestehenden bilateralen Rechtshilfeabkommen Bestimmungen zur Amts- und Rechtshilfe enthalten wird. Wie die liechtensteinische Regierung am Mittwoch mitteilte, erfolgt nun die Bereinigung und Übersetzung des Textes im Hinblick auf den Beschluss zur Unterzeichnung durch die Regierung. Dieses Abkommen gewährleistet für Fälle ab dem Steuerjahr 2009, also für die normalerweise in den ersten Monaten 2010 und danach abzugebenden Steuererklärungen, einen Informationsaustausch bei einem nach US-Recht begründeten Verdacht auf Steuerdelikte von US-Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten in Liechtenstein. Der Schutz der Privatsphäre bleibt auch mit diesem Übereinkommen gesichert. Die Amtshilfe erfolgt nur auf näher spezifizierte Anfrage und nach Bekanntgabe der Identität des betroffenen Steuerzahlers durch die US-Behörden. Einem Ersuchen um Amtshilfe muss nur dann entsprochen werden, wenn die US-Behörden eine Erklärung beibringen, dass sie alles in ihrer Macht stehende getan haben, um sich die verlangten Informationen selbst zu beschaffen. «Mit diesem Verhandlungsergebnis bauen wir unsere guten Beziehungen zu den USA weiter aus, schaffen Stabilität für den Finanzplatz und Rechtsicherheit für die Kunden der Finanzintermediäre und Banken.», sagte Regierungschef Otmar Hasler. Die Regierung hat mit dem jetzt vereinbarten Abkommen erreicht, dass das Ersuchen um Amtshilfe spezifiziert sein muss. Auch wird der Einsatz von Zwangsmitteln nur unter Voraussetzung eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen können. Die Vereinbarung sieht auch die Verlängerung des sogenannten QI-Status für die liechtensteinischen Banken vor sowie die Prüfung der Steuerzusammenarbeit über den Informationsaustausch hinaus, insbesondere im Bereich des Transferpricings. Im Verlaufe des Jahres 2009 sind nun die zur Durchsetzung von Amts- und Rechtshilfeersuchen erforderlichen Gesetzesbestimmungen von der Regierung dem Landtag vorzulegen, um das Abkommen für 2010 in Kraft zu setzen. Anlässlich der Unterzeichnung wird im Einzelnen über den Inhalt des Abkommens informiert.