Auch zahme Hunde können beissen
So lieb und treu Hunde auch schauen können, so unberechenbar können sie auch sein: Im vergangenen Jahr sind in Liechtenstein zwölf Menschen von Hunden angefallen und gebissen worden. Die jeweiligen Hundehalter wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Vaduz. «Mein Hund beisst nicht!» ? ein Satz, den Spaziergänger oder Jogger immer wieder hören, wenn sie den Hundehalter bitten, ihr Tier anzuleinen. Die Angst wird oft unterschätzt, die Gutmütigkeit des Hundes überschätzt. So sind im vergangenen Jahr in Liechtenstein zwölf Menschen durch einen Hundebiss verletzt worden. Es waren sechs Erwachsene und fünf Kinder, bei denen der Hund zur Verwunderung seines Besitzers zugebissen hat. Ein Vorfall hat die Kontonspolizei St. Gallen direkt zur Anzeige gebracht. Die betroffenen Hundehalter müssen sich nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, hatten sie den Hund nicht angeleint, so haben sie auch gegen das Hundegesetz verstossen. Denn in Artikel 5 heisst es: In Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen, auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Parkplätzen, in Fussgängerzonen, auf Rad- und Waldwegen, in Naturschutzgebieten sowie auf Skipisten und Loipen sind Hunde an der Leine zu führen. Die Gemeinden können ausserdem für weitere Orte und Anlässe Anleingebote erlassen ? solche Ort sind mit Verbots- oder Hinweistafeln gekennzeichnet. (bfs)
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