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St. Galler Frauenhaus bleibt verschont

Das St. Galler Frauenhaus ist vom zweiten Sparpaket im Kanton St. Gallen nun doch nicht betroffen. Die beschlossenen Kürzungen treffen ab 2016 aber verschiedene Kinder- und Jugendheime. Die Beiträge für das Frauenhaus würden hingegen nicht gekürzt, «um den Betrieb nicht zu gefährden», heisst es beim Amt für Soziales.

St. Gallen. - Die Sparmassnahmen, die der St. Galler Kantonsrat im Juni 2013 beschlossen hat, treffen auch die Einrichtungen für Schutzbedürftige. Ab 2016 sollen für sie jährlich 200'000 Franken weniger ausgegeben werden. Weitere 400'000 Franken fallen zusätzlich weg, weil auch der Beitrag der Gemeinden - jeweils zwei Drittel - angepasst wird. Während und auch nach der Debatte im Rat war allerdings unklar, welche der verschiedenen Einrichtungen, die unter diesen Budgetposten fallen, konkret betroffen wären. Im Zentrum der Diskussionen stand das St. Galler Frauenhaus.

Amt musste entscheiden

Die Stiftungsratspräsidentin der Institution hatte vor der Session mit einem Brief den Kantonsrat gebeten, auf die Massnahme zu verzichten. Das Frauenhaus sei zeitweise überbelegt, man habe auch schon Frauen weiterverweisen müssen. Der Rat stimmte dann aber den Kürzungen zu. Danach war es am kantonalen Amt für Soziales, die Einsparung auf die einzelnen Institutionen zu verteilen. Neben dem Frauenhaus gehören das Kinderschutzzentrum sowie zehn Kinder- und Jugendeinrichtungen dazu.

Abstriche bei Kinder- und Jugendheimen

Man habe die Analysen abgeschlossen, erklärte Andrea Lübberstedt, Leiterin des kantonalen Amtes für Soziales, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Mit den betroffenen Institutionen seien bereits Gespräche geführt worden. Man habe verhindern wollen, dass die Einsparungen einschneidende Folgen für die Betreuungsqualität hätten, sagte Lübberstedt. Primär stünden nun die Kinder- und Jugendheime im Fokus. (sda) 

 
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