Treuhand im Wandel

Liechtenstein ist als ein Hort der Stabilität, Rechtssicherheit und Vermögensverwaltungskompetenz prädestiniert, Vermögen generationenübergreifend zu sichern. Mit dem Erlass des PGR vor fast hundert 100 Jahren wurde der Grundstein gelegt, um sich in der weltweiten Konkurrenz der Finanzmärkte einen bescheidenen, aber für die Grösse des Landes doch beachtlichen Marktanteil zu sichern. Die Wettbewerbssituation in der Treuhandbranche ist härter geworden – die Regulierung nimmt fast täglich zu, die Margen sinken und das Vertrauen, das unsere Kunden nun seit über 90 Jahren dem Treuhandsektor entgegengebracht haben, wird durch jüngste Presseberichte in Frage gestellt.
Zurecht – mag sich da mancher fragen? Wir sagen klar nein, auch wenn es durchaus hie und da punktuell Verbesserungsbedarf geben mag.
So setzt sich die Treuhandkammer schon seit geraumer Weile mit dem Thema «Übertragung von Mandatsverhältnissen» auseinander. Ein
Anpassungsbedarf wurde früh erkannt. Da das Thema jedoch in all Ihren Auswirkungen komplex ist, nimmt die Erarbeitung nachhaltiger Verbesserungsvorschläge einige Zeit in Anspruch. Nun hat diese Woche am 21. März 2018 die Versammlung aller in Liechtenstein tätigen Treuhänder und Treuhandgesellschaften mögliche Lösungsvorschläge diskutiert, welche die Stellung der
Begünstigten stärken und zu mehr Klarheit und Effizienz bei der Übertragung von Mandatsverhältnissen von einem Treuhänder auf den anderen führen soll. Dabei wurde beschlossen, die vorgelegten Lösungsvorschläge zu vertiefen und an der demnächst anstehenden Plenarversammlung im Mai 2018 eine nachhaltige und tragfähige Lösung zu präsentieren.
Auch zu den übrigen in den erwähnten Presseberichten erhobenen Vorwürfen – so sie denn nicht gänzlich aus der Luft gegriffen sind, auf einseitiges Zitieren von Gerichtsfällen basieren oder gleich ganz zu einem anderen Kontext gehören – hat man sich schon immer Gedanken gemacht. Die Stellung der Begünstigten etwa ist ein Thema, über das regelmässig an Fachtagungen referiert und durchaus kontrovers diskutiert wird – zuletzt an der vor wenigen Tagen von der Universität Liechtenstein organisierten Trust Konferenz. Auch hier gibt es Bestrebungen, noch bessere Regelungen zu erreichen. Die vor ein paar Jahren durchgeführte Stiftungsrechtsrevision hat ein starkes Augenmerk gerade auf die Rechte der Begünstigten gelegt und diesen bessere Rechte und eine bessere Stellung eingeräumt. Man darf aber nicht vergessen, dass sich ein Ausbau der Rechte gerade der potentiell Begünstigten auch negativ auf die Attraktivität der Stiftung oder des Trust auswirken kann. Vorsicht ist daher geboten.
Auch die Unabhängigkeit der Gerichte, oder wie konkret angesprochen der Standeskommission, ist ein Thema, über das man sich in Liechtenstein immer schon sehr genaue Überlegungen gemacht hat. So hat etwa jeder Anzeigende wie auch der Angezeigte ohne Weiteres das Recht, ein aus seiner Sicht in der Sache befangenes Mitglied der Standeskommission abzulehnen. Das war bisher aber gar nie nötig, weil die Ausstandsregeln immer schon strikte beachtet wurden.
Auf der anderen Seite darf jedoch auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass der vom Stifter vorgesehene Zweck einer Stiftung nicht immer in Harmonie ist mit den Vorstellungen der Begünstigten. Hier wird zum Teil mit harten Bandagen und viel Einsatz, auch unter Einschaltung der Presse, gekämpft. Die Treuhänder als Organe sind selbstverständlich zu einem bestmöglichen Umgang mit allen Beteiligten verpflichtet. Allerdings können hier die Umstände, wie etwa der Zweck der Stiftung, Grenzen setzen, die der Treuhänder auch beim besten Willen nicht überschreiten darf. Die generationenübergreifende Sicherung von Vermögen kann also durchaus sehr anspruchsvoll sein und setzt neben guter Ausbildung, Professionalität und Erfahrung auch viel Fingerspitzengefühl voraus. Wir sind zuversichtlich, auch in Zukunft die beste Adresse für die generationenübergreifende Sicherung des Vermögens zu sein.
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Universität Liechtenstein
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