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Wie werden die Löhne geschützt?

Das Freizügigkeitsabkommen gewährt Unternehmern und Firmen das Recht, grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erbringen. Nun übernimmt die Schweiz neue EU-Richtlinien zum Entsenderecht. Sonderregeln sollen den Lohnschutz sicherstellen.
Matthias Oesch *
Schweizer Lohnniveau ist abgesichert: Baustelle in Aarau. (Bild: Werner Rolli/ARC)
Unternehmer und Firmen in der EU und der Schweiz können während 90 Tagen pro Jahr Dienstleistungen in der anderen Vertragspartei erbringen. Firmen dürfen Arbeitnehmer entsenden.

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