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Vetorecht für Kommissionen beschlossen

Der Bundesrat darf grundsätzlich auch in Zukunft in dringenden Fällen Staatsverträge vorläufig anwenden. Neu muss er jedoch darauf verzichten, wenn die zuständigen Parlamentskommissionen beide ihr Veto einlegen. National- und Ständerat sind diesem Vorschlag der Einigungskonferenz gefolgt.
Blick in den Ständeratssaal (Archiv)
Blick in den Ständeratssaal (Archiv)
Die UBS-Affäre hatte 2010 die Diskussion um das Verfahren bei der vorläufigen Anwendung von Staatsverträgen ausgelöst.

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