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Versuchte Nötigung bleibt folgenlos

Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Donnerstag von einer aussergewöhnlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht: Es verurteilte den Steuersekretär von Freienstein-Teufen wegen versuchter Nötigung - verzichtete aber auf eine Bestrafung, weil der Kläger ein Querulant ist.
Der Steuersekretär von Freienstein-Teufen wurde zwar vom Bezirksgericht Bülach verurteilt - bestraft wird er jedoch nicht. (Symbolbild)
Der Steuersekretär von Freienstein-Teufen wurde zwar vom Bezirksgericht Bülach verurteilt - bestraft wird er jedoch nicht. (Symbolbild)
Das Bezirksgericht Bülach sah es als erwiesen an, dass der Steueramtsleiter einem Steuersünder in einer E-Mail-Nachricht Nachteile angedroht hatte, sofern dieser seine Steuerschulden nicht endlich bezahlt.

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