­
­
­
­

Tiefere Zinsen auf Altersguthaben

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen im nächsten Jahr nur noch zu 1,25 Prozent verzinst werden. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zu senken.
Die Alersguthaben der Versicherten wachsen langsamer, wenn der Bundesrat der Empfehlung der Kommission folgt und den Mindestzinssatz senkt. (Symbolbild)
Die Alersguthaben der Versicherten wachsen langsamer, wenn der Bundesrat der Empfehlung der Kommission folgt und den Mindestzinssatz senkt. (Symbolbild)
Heute liegt der Satz bei 1,75 Prozent. Die BVG-Kommission teilte am Montag mit, sie empfehle eine Senkung. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten gemäss der Mitteilung von 0,75 bis 1,75 Prozent.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­