SVP-Nationalrat Hess durfte "Neger" sagen
Die Staatsanwaltschaft hat eine sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung erlassen, wie der "SonntagsBlick" am Sonntag berichtete. Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der bernischen Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte dies am gleichen Tag auf Anfrage.
Hess hatte das Wort "Neger" Ende Juni im Berner Stadtparlament verwendet. Dies als Sprecher der SVP-Fraktion zu einem Vorstoss zur Aufwertung der Berner Schützenmatte. Das ist jener Platz, an dessen Rand das alternative Kultur- und Begegnungszentrum Reitschule liegt.
Tag für Tag sehe man auf diesem Platz "hauptsächlich Neger am Dealen", sagte der Berner Unternehmer und Lastwagenchauffeur im Stadtparlament.
Die Berner Staatsanwaltschaft schreibt nun in ihrer Verfügung von Ende September, in einer Demokratie müsse es möglich sein, auch am Verhalten einzelner Bevölkerungsgruppen Kritik zu üben. Eine Herabsetzung oder Diskriminierung im Sinn der Antirassismus-Strafnorm sei nicht leichthin zu bejahen.
Den Tatbestand erfülle nicht bereits, wer über eine von dieser Norm geschützte Gruppe etwas Unvorteilhaftes äussere. Dies solange die Kritik insgesamt sachlich bleibe und sich auf objektive Gründe stütze.
Hess sage nicht, dass sämtliche Personen schwarzer Hautfarbe Handel mit Drogen betrieben. Zudem lasse sich Hess' Aussage auf objektive Grundlagen stützen. Sei doch allgemein bekannt, dass sich auf der Schützenmatte eine erhebliche Anzahl von Personen schwarzer Hautfarbe am Kleinhandel mit Kokain und zusehends auch mit Marihuana beteilige. Der Nachrichtenagentur sda liegt die Verfügung vor.
Junge Gründe fordern Gesetzesänderung
Die Jungen Grünen reichten im Sommer die Strafanzeige ein, weil sie Hess' Aussagen als Rassismus werteten und mit der Strafanzeige ein Zeichen gegen Rassismus setzen wollten. Sie haben noch nicht entschieden, ob sie die Berner Verfügung anfechten, wie Co-Präsident Luzian Franzini am Sonntag auf Anfrage sagte.
Für die Jungen Grünen sei klar, sagte Franzini weiter: Es brauche eine Revision der Antirassismus-Strafnorm im Schweizerischen Strafgesetzbuch. Dies mit dem Ziel, dass auch Aussagen, wie Hess sie gemacht habe, strafbar würden.
Hess selber sagte Mitte August der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage, er finde das Wort "Neger" nicht rassistisch oder beleidigend. "Neger" komme aus dem Spanischen und bedeute in dieser Sprache einfach "Schwarzer". In der Schweizer Alltagssprache sei "Neger" nie beleidigend verwendet worden und Teil der Alltagssprache. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.