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SVP-Nationalrat Hess durfte "Neger" sagen

Dass der Berner SVP-Nationalrat Erich Hess Ende Juni im Berner Stadtparlament von "Negern" sprach, hat für ihn keine Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ist auf eine Strafanzeige der Jungen Grünen Schweiz nicht eingetreten.
Hier, auf der Berner Schützenmatte, wird immer wieder mit Drogen gehandelt, wie jeder Berner weiss. (Archivbild)
Hier, auf der Berner Schützenmatte, wird immer wieder mit Drogen gehandelt, wie jeder Berner weiss. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/LUKAS LEHMANN)

Die Staatsanwaltschaft hat eine sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung erlassen, wie der "SonntagsBlick" am Sonntag berichtete. Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der bernischen Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte dies am gleichen Tag auf Anfrage.

Hess hatte das Wort "Neger" Ende Juni im Berner Stadtparlament verwendet. Dies als Sprecher der SVP-Fraktion zu einem Vorstoss zur Aufwertung der Berner Schützenmatte. Das ist jener Platz, an dessen Rand das alternative Kultur- und Begegnungszentrum Reitschule liegt.

Tag für Tag sehe man auf diesem Platz "hauptsächlich Neger am Dealen", sagte der Berner Unternehmer und Lastwagenchauffeur im Stadtparlament.

Die Berner Staatsanwaltschaft schreibt nun in ihrer Verfügung von Ende September, in einer Demokratie müsse es möglich sein, auch am Verhalten einzelner Bevölkerungsgruppen Kritik zu üben. Eine Herabsetzung oder Diskriminierung im Sinn der Antirassismus-Strafnorm sei nicht leichthin zu bejahen.

Den Tatbestand erfülle nicht bereits, wer über eine von dieser Norm geschützte Gruppe etwas Unvorteilhaftes äussere. Dies solange die Kritik insgesamt sachlich bleibe und sich auf objektive Gründe stütze.

Hess sage nicht, dass sämtliche Personen schwarzer Hautfarbe Handel mit Drogen betrieben. Zudem lasse sich Hess' Aussage auf objektive Grundlagen stützen. Sei doch allgemein bekannt, dass sich auf der Schützenmatte eine erhebliche Anzahl von Personen schwarzer Hautfarbe am Kleinhandel mit Kokain und zusehends auch mit Marihuana beteilige. Der Nachrichtenagentur sda liegt die Verfügung vor.

Junge Gründe fordern Gesetzesänderung

Die Jungen Grünen reichten im Sommer die Strafanzeige ein, weil sie Hess' Aussagen als Rassismus werteten und mit der Strafanzeige ein Zeichen gegen Rassismus setzen wollten. Sie haben noch nicht entschieden, ob sie die Berner Verfügung anfechten, wie Co-Präsident Luzian Franzini am Sonntag auf Anfrage sagte.

Für die Jungen Grünen sei klar, sagte Franzini weiter: Es brauche eine Revision der Antirassismus-Strafnorm im Schweizerischen Strafgesetzbuch. Dies mit dem Ziel, dass auch Aussagen, wie Hess sie gemacht habe, strafbar würden.

Hess selber sagte Mitte August der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage, er finde das Wort "Neger" nicht rassistisch oder beleidigend. "Neger" komme aus dem Spanischen und bedeute in dieser Sprache einfach "Schwarzer". In der Schweizer Alltagssprache sei "Neger" nie beleidigend verwendet worden und Teil der Alltagssprache. (sda)

 
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