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Stalking wird strafbar - aber nicht von Amtes wegen verfolgt

Nach langem Seilziehen um den Stalking-Straftatbestand gibt der Nationalrat nach. Damit wird es offiziell strafbar, einer Person nachzustellen. Ein Offizialdelikt wird daraus aber nicht.
Léonie Hagen
Stalking lässt die Betroffenen oft hilflos zurück - auch, weil es bisher in der Schweiz nicht strafbar ist. (Bild: Getty)
Unzählige Nachrichten per Whatsapp oder Mail, Auflauern und offensichtliche Beobachtung im Alltag, Beschimpfungen und Drohungen, Telefonterror zu jeder Tages- und Nachtzeit: Stalking kann viele Formen annehmen.

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