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Schärferes Waffenrecht in der EU

Die EU-Staaten haben sich grundsätzlich auf eine Verschärfung des EU-Waffenrechts geeinigt. Als Schengen-Mitglied muss die Schweiz dieses übernehmen. Trotz der Verschärfungen dürfen die Schweizer aber ihre Ordonnanzwaffe nach der Dienstzeit weiterhin behalten.
Schweizer dürfen ihre Armeewaffe nach der obligatorischen Dienstzeit behalten: EU-Innenminister akzeptiertem am Freitag in Luxemburg eine Ausnahme für die Schweiz (Archiv).
Schweizer dürfen ihre Armeewaffe nach der obligatorischen Dienstzeit behalten: EU-Innenminister akzeptiertem am Freitag in Luxemburg eine Ausnahme für die Schweiz (Archiv).
Die EU-Innenminister wollen die Registrierungspflicht verschärfen und den Online-Handel sowie den Besitz halbautomatischer Waffen beschränken.

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