­
­
­
­

RTVG-Abstimmung wird nicht nachgezählt

Mit einem historisch knappen Ja-Anteil von 50,08 Prozent hat das Stimmvolk am 14. Juni das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) angenommen. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Stimmen nicht nachgezählt werden müssen.
Das Warten hat ein Ende: Das Bundesgericht hat entschieden, dass nach dem äusserst knappen Ja zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) die Stimmen nicht nachgezählt werden müssen. (Archivbild)
Das Warten hat ein Ende: Das Bundesgericht hat entschieden, dass nach dem äusserst knappen Ja zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) die Stimmen nicht nachgezählt werden müssen. (Archivbild)
Nur gerade rund 3500 Stimmen hatten den Ausschlag zur Annahme der äusserst umstrittenen Vorlage gegeben. Das Bundesgericht wies am Mittwoch vier Beschwerden von Personen aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft ...

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­