Mehr Freiraum für Läden in Basel und Bern
Der baselstädtische Grosse Rat hat am Mittwoch eine von rechts geforderte Liberalisierung knapp gutgeheissen. Linke kündigten das Referendum an. Frühere Anläufe waren an der Urne durchgefallen.
Auf dem Tisch des Parlamentes lag nach komplizierter Vorgeschichte eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten samstags um zwei Stunden. Mit dieser Gesetzesänderung dürften Basler Läden künftig bis 20 Uhr statt wie heute bis 18 Uhr offen haben.
Hinter diesem Antrag standen alle bürgerlichen Parteien samt GLP. So wurde er nach zweistündiger harter Debatte mit 50 gegen 47 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. In der Schlussabstimmung zum Geschäft setzte sich die Rechte mit demselben Stimmenverhältnis durch.
Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, warnte davor, einen Volksentscheid zu provozieren: Das zu erwartende Nein würde auch kleine Schritte, die er anstrebe, für Jahre blockieren.
"Lex Altstadt"
Auch im Fall der Stadt Bern sorgte das Kantonsparlament für die Lockerung. Der Grosse Rat stimmte einer Gesetzesänderung mit 77 gegen 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. Diese soll zunächst für vier Jahre gelten.
Nach kontroverser Debatte stellte sich eine Mehrheit des Rates gegen die Regierung und die vorberatende Finanzkommission, die sich gegen die Schaffung einer "Lex Altstadt" ausgesprochen hatte. Sie argumentierten mit einer Marktverzerrung, der Einschränkung der Sonntagsruhe und dem Kontrollaufwand.
Der Auftrag für die Gesetzesänderung ging auf eine vom Rat 2015 überwiesene FDP-Motion zurück. Der Liberalisierungsvorschlag kam in der Vernehmlassung allerdings nicht gut an. Sowohl die Berner Stadtregierung als auch die Gewerbevereinigung Berncity stellte sich dagegen. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.