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Lebensmittelrecht soll EU angepasst werden

Die Bestimmungen über Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln sollen in der Schweiz gelockert werden. Die Bundesbehörden haben entsprechende Anpassungen von Verordnungen und die Harmonisierung an EU-Recht in die Vernehmlassung geschickt.
Lebensmittel mit Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen wie beispielsweise Sojabohnen sollen künftig in der Schweiz mit einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden.
Lebensmittel mit Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen wie beispielsweise Sojabohnen sollen künftig in der Schweiz mit einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden.
Heute müssen importierte Lebensmittel vernichtet werden, wenn sie Spuren von GVO enthalten, die in der Schweiz weder bewilligt noch toleriert gewesen sind.

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