Klassenfotos im Internet bleiben erlaubt
In den Gesetzen zum Datenschutz seien bereits ausreichend Normen vorhanden, die auch der Publikation von Klassenfotos ohne konkrete Einwilligung der Betroffenen Einhalt gebiete, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus den Reihen der SVP.
Beim Recht am eigenen Bild handle es sich um ein höchstpersönliches Recht, über das jede Person allein und selbst bestimmen könne, sobald sie urteilsfähig sei. Dies bedeute, dass grundsätzlich jeder Schüler selber zu entscheiden habe, ob sein Bild auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden solle oder nicht.
In keinem Kanton verboten
Unzählige Menschen würde ihre Fotos auf ihre eigenen Homepages stellen oder sie auf Plattformen sozialer Medien selbst einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Dem eigenverantwortlichen Umgang mit dem eigenen Bild sollten deshalb gemäss Regierungsrat über die bestehenden gesetzlichen Gebote und Verbote hinaus keine weitergehenden hinzugefügt werden.
Es sei kein Kanton bekannt, der seinen Schulen die Veröffentlichung von Fotos mit Zustimmung der Betroffenen generell verbiete. Das Aargauer Bildungsdepartement empfehle den Schulen, klar erkennbare Bilder von ihren Schülerinnen und Schülern niemals direkt mit Namen zu verbinden.
Auch sollten Portraits oder gestellte Klassenfotos nur in einem geschlossenen, passwortgeschützten Bereich aufgeschaltet werden. Bilder von Anlässen mit mehreren Menschen ohne Fokus auf Einzelpersonen würden jedoch wie bei den Medien als zulässig erachtet.
Vierfachmörder suchte Opfer im Internet
Hintergrund der Forderung eines generellen Verbots der Publikation von Klassenfotos ist der Vierfachmord von Rupperswil. Der 34-jährige Täter hatte bereits weitere Knaben und Familien als potenzielle Opfer im Internet gesucht. Er informierte sich über Namen und Stundenpläne der Knaben.
Der Fall Rupperswil zeige schockierend auf, wie problemlos ein Pädophiler auf einer Schulhomepage an Fotos, Klassenbezeichnungen sowie dazugehörige Stundenpläne gelange und seinem potenziellen Opfer auf dem Schulweg noch einfacher auflauern könne, begründete SVP-Grossrätin Nicole Müller-Boder ihre Forderung nach einem Verbot. (sda)
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