­
­
­
­

Keine Verjährung für Despotengelder

Die Schweiz soll illegale Gelder auch dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten eines gestürzten Machthabers verjährt sind. Der Ständerat hat einen umstrittenen Vorschlag des Nationalrates aus dem Potentatengeldergesetz gekippt. Auch sonst will er keine Abschwächung.
Als die Schweiz noch als sicherer Hafen für die gehorteten Millionen ausländischer Diktatoren galt: Bundesrat Pierre Aubert empfängt im Mai 1983 in Bern den kongolesischen Machthaber Mobutu Sese Seko. (Archivbild)
Als die Schweiz noch als sicherer Hafen für die gehorteten Millionen ausländischer Diktatoren galt: Bundesrat Pierre Aubert empfängt im Mai 1983 in Bern den kongolesischen Machthaber Mobutu Sese Seko. (Archivbild)
Nach dem Willen des Nationalrates soll die Schweiz unrechtmässig erworbene Vermögenswerte nur dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten der Potentaten nicht verjährt sind.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­