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Keine Lockerung des Bankgeheimnisses

Das Bankgeheimnis in der Schweiz wird nicht gelockert. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, vorerst auf die geplante Revision des Steuerstrafrechts zu verzichten. Er begründet dies mit den geringen Erfolgschancen für das Projekt.
Das Bankgeheimnis im Inland wird nicht gelockert. (Symbolbild)
Das Bankgeheimnis im Inland wird nicht gelockert. (Symbolbild)
Mit der Reform wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Steuerhinterzieher nicht länger hinter dem Bankgeheimnis verstecken können.

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