Kampagnenstart für das Geldspielgesetz
Wie heute gilt auch künftig eine Bewilligungspflicht für Geldspiele, ob am Tisch oder im Internet, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag in Bern vor den Medien ausführte. Zweck seien der Schutz von Spielenden vor Sucht oder Betrug und dass die Spieleinnahmen der gesamten Bevölkerung zu Gute kämen.
"Kein rechtsfreier Raum"
Das neue Gesetz trägt der Digitalisierung Rechnung. Bundesrat und Kantone wollen den seit 100 Jahren gepflegten pragmatischen Umgang mit dem Spiel mit dem Geld fortsetzen und neu Spiele im Internet erlauben, wenn diese von konzessionierten Anbietern stammen. Zu unbewilligten ausländischen Angeboten wird der Zugang gesperrt.
Es gehe darum, Nutzerinnen und Nutzern zu zeigen, dass Geldspiele in der Schweiz eine Bewilligung benötigten und ein gesperrtes Angebot mit Risiken verbunden sein könne, sagte Sommaruga. Illegale Anbieter leisteten zudem keine Abgaben für die Gemeinschaft.
"Es braucht Regeln, die wir durchsetzen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", betonte die Justizministerin. Für Spielende hat das Brechen der Sperre keine Konsequenzen.
Spielsperren gibt es laut dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in 17 europäischen Staaten. Zumindest bei seriösen Anbietern bewirke die Ankündigung von Sperren, dass nicht zugelassene Angebote vom Markt genommen würden, sagte Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Justiz, gestützt auf Erfahrungen vom Ausland.
Gegner haben Sperren im Auge
Schweizer Spielbanken, die Online-Spiele in Zusammenarbeit mit ausländischen Spielbanken anbieten wollen, können dies tun, wenn sie Auflagen einhalten. So steht es im Verordnungsentwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Sperren sind der Hauptgrund, weshalb die Vorlage an die Urne kommt.
Mehrere Jungparteien haben das Referendum ergriffen. Zwei Komitees, eines mit Jungfreisinnigen, Junger GLP und Junger SVP mit ausländischer Unterstützung und ein zweites der Jungen Grünen. Die Gegner argumentieren, dass die Sperren die einheimische Branche schützten und dass ein Präjudiz geschaffen wird.
Hinter der Vorlage stehen auch die Kantone, die mit Lotteriegeldern zahlreiche gemeinnützige Projekte unterstützen. Neu können die Kantone kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos bewilligen. Gemäss dem Verordnungsentwurf sind Startgelder von bis zu 200 Franken und eine Startgelder-Summe von 20'000 Franken die Obergrenze.
Manipulierte Sportwetten
Konsequenzen hat das neue Gesetz auch für Sportwetten. Dem Manipulieren von Wettkämpfen für Wettgewinne soll ein Riegel geschoben werden. Bisher habe es keine gesetzliche Grundlage gegeben für das Ahnden solcher Verfehlungen, sagte Matthias Remund, Direktor des Bundesamts für Sport (BASPO).
Mit Manipulationen von Wettkämpfen und illegalen Wetten würden riesige Umsätze gemacht, sagte er. "Solche kriminellen Handlungen greifen den Sport in seinem Fundament an. Solchen Sport will niemand sehen." Legale Sportwetten hingegen verschafften dem Leistungssport und auch dem Breitensport Millioneneinnahmen.
Wer sich an unlauteren Wettkampf-Absprachen beteiligt, riskiert gemäss dem neuen Gesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Begeht eine kriminelle Gruppe die Tat, sind es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Zulässig ist laut Remund auch das Überwachen des Telefon- und Datenverkehrs für Ermittlungen.
Gewinnen ist meist steuerfrei
Neu geregelt wird mit dem Geldspielgesetz auch die Besteuerung von Geldspiel-Gewinnen. Die meisten Glückspilze, die einen Jackpot knacken, müssen ihren Gewinn nicht versteuern. Ausnahmen gelten aber für Millionengewinne.
Das Parlament hat nämlich beschlossen, dass ab einer Millionen Franken Gewinn im Lotto oder bei einem Online-Spiel eine Steuer fällig wird. Wer hingegen im Casino einen Millionen-Jackpot leert, muss dem Fiskus nichts abliefern. Der Bundesrat hätte die Gewinne generell von den Steuern befreien wollen.
Bund und Kantone erwarten aus den Abgaben von Geldspiel-Anbietern gegen eine Milliarde Franken pro Jahr. 630 Millionen Franken gingen im 2016, an gemeinnützige Organisationen. 276 Millionen Franken flossen der AHV und der IV zu. Die Standortkantone von Spielbanken erhielten 47 Millionen Franken.
Das neue Geldspielgesetz vereint das Spielbankengesetz von 1998 und das Lotteriegesetz von 1923. Es fusst auf 2012 an der Urne mit über 87 Prozent Ja gutgeheissenen Verfassungsbestimmungen. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.