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Jeder dritte erfasst Arbeitszeit nicht

Das Schweizer Arbeitsgesetz sieht vor, dass bei den meisten Erwerbstätigen die geleistete Arbeitszeit erfasst werden muss. In der Realität sieht das meist anders aus: Rund ein Drittel der Erwerbstätigen erfasst einer Umfrage zufolge die geleistete Arbeitszeit nicht.
Ein Mitarbeiter stempelt bei Arbeitsbeginn ein. Eine Mehrheit der Schweizer Erwerbstätigen findet laut einer Umfrage die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gut.
Ein Mitarbeiter stempelt bei Arbeitsbeginn ein. Eine Mehrheit der Schweizer Erwerbstätigen findet laut einer Umfrage die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gut.
57 Prozent der Befragten gaben an, die vorgegebenen Arbeitszeiten nicht einhalten zu können. 85 Prozent der Befragten befürworten aber die gesetzliche Vorschrift zur Erfassung der Arbeitszeiten.

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