Inland-Bankgeheimnis bleibt umstritten
Mit der Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" und dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankert werden. Damit wollen die Befürworter sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.
Der Nationalrat bekräftigte am Mittwoch seinen früheren Entscheid. Den Gegenvorschlag zur Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" hiess er mit 117 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.
68 Enthaltungen
Die Abstimmungsempfehlung für ein doppeltes Ja beschloss der Nationalrat mit 81 zu 39 Stimmen und 68 Enthaltungen von SP, Grünen, GLP und BDP. Die vier Fraktionen hatten zuvor auf den Gegenvorschlag nicht eintreten wollen, waren aber unterlagen.
"Wir sind dagegen, dass man das Steuerhinterziehungsgeheimnis in der Verfassung festsetzt", sagte Beat Jans (SP/BS). Der SVP, FDP und CVP, die den Gegenvorschlag vorantrieben, gehe es um Profilierung, nicht um seriöse Politik.
Louis Schelbert (Grüne/LU) doppelte nach, das geltende Recht schütze die Privatsphäre. Ehrlichen Steuerzahlern nütze der Gegenvorschlag nichts. Vielmehr stelle er die Steuergerechtigkeit in Frage und setze international ein falsches Signal. "Viele Länder haben genug von Steuerhinterziehern."
Mitinitiant Thomas Matter (SVP/ZH) hielt dagegen, dass zur verfassungsrechtlichen Privatsphäre auch die finanzielle Privatsphäre gehöre. Zu deren Schutz solle sich das Volk äussern können. Die Souveränität in Finanzfragen sei über Bord geworfen worden.
"Wer hätte sich vorstellen können, dass die Schweiz Amtshilfe leistet bei Gruppenanfragen", fragte sich Matter. Nun solle wenigstens das Bankgeheimnis im Inland geschützt werden.
"Mehrwert nicht gegeben"
Für Finanzminister Ueli Maurer ist ein Mehrwert des Gegenvorschlages nicht gegeben. "Wenn etwas geändert werden muss, muss ohnehin eine Gesetzesänderung vorgelegt werden", sagte er. Dazu könnten sich Parlament und Volk äussern. Die Initiative selbst schiesse "etwas über das Ziel hinaus". Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Tritt er erneut nicht auf den Gegenvorschlag ein, ist dieser vom Tisch.
Die Bankgeheimnis-Initiative und der direkte Gegenvorschlag haben zwar das gleiche Ziel, unterscheiden sich aber in den Details. Während der Gegenvorschlag den Status Quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in die Verfassung schreiben will, enthält die Initiative weitergehende Bestimmungen.
Im Gegenvorschlag ist die gesetzliche Meldepflicht der Banken im Zusammenhang mit Geldwäscherei, mit Terrorismusfinanzierung und mit dem grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ausdrücklich vorbehalten. Nach einer Empfehlung des Bundesrates nahm die Wirtschaftskommission (WAK) auch Terrorismusfinanzierung in die Liste der Ausnahmen auf.
Dafür ist die Liste der Delikte, bei denen das Bankgeheimnis aufgehoben wird, nicht abschliessend formuliert. Somit kann das Parlament die Liste bei Bedarf auf Gesetzesstufe ergänzen. Und der Gegenvorschlag bezieht sich nur auf die direkten Steuern, die Initiative umfasst auch die indirekten Steuern.
Eine Minderheit von FDP und CVP hätte nach dem Ja zum Gegenvorschlag eine Nein-Empfehlung zur Initiative beschliessen wollen, drang aber nicht durch.
In mehreren Punkten Probleme
Die Initiative stelle in mehreren Punkten Probleme, die der Gegenvorschlag korrigiere, sagte Sprecher Barazzone (CVP/GE). Die SVP lehnte dies ab. Das Volk solle die Möglichkeit haben, zwischen den Vorschlägen auszuwählen, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG).
Hinter der Initiative stehen Vertreter von SVP, FDP, CVP, Lega und Jungfreisinnigen. Der Nationalrat hiess auf Antrag der Redaktionskommission eine sprachliche Anpassung des französischen Initiativtextes gut. (sda)
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