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"Hitlergruss" nicht immer verboten

Wer seine Gesinnung öffentlich mit einem Hitlergruss bekundet, macht sich nicht wegen Rassendiskriminierung strafbar. Nur wer mit der Geste für den Nationalsozialismus wirbt, verstösst gegen das Gesetz, wie das Bundesgericht präzisiert hat.
Rechtsgesinnte pilgern auf das Rütli im August 2007 (Archiv)
Rechtsgesinnte pilgern auf das Rütli im August 2007 (Archiv)
Das Obergericht des Kantons Uri muss sein Urteil vom Mai 2013 aufheben, mit welchem es einen Mann in zweiter Instanz wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 50 Franken bedingt und ...

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