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Hilfe an Verdingkinder im Parlament

Über die Hilfe und Entschädigung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen kann das Parlament entscheiden. Der Bundesrat legt ihm einen Gesetzesentwurf vor, als indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative. Diese empfiehlt er zur Ablehnung.
Eine Betroffene posiert mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Für die Opfer. Für die Schweiz." bei der Einreichung der Unterschriften für die Wiedergutmachungsinitiative am 19. Dezember 2014 in Bern. (Archivbild)
Eine Betroffene posiert mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Für die Opfer. Für die Schweiz." bei der Einreichung der Unterschriften für die Wiedergutmachungsinitiative am 19. Dezember 2014 in Bern. (Archivbild)
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht einen Solidaritätsbeitrag von insgesamt 300 Millionen Franken vor.

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