Heiratsstrafe betrifft viel mehr Ehepaare
Der Bundesrat sei am Freitag über die Korrektur informiert worden, teilte das Finanzdepartement (EFD) mit. In der bisherigen Schätzung fehlten demnach die Zweiverdienerehepaare mit Kindern. Laut der bisherigen Schätzung waren rund 80'000 Zweiverdienerehepaare von der Heiratsstrafe betroffen, neu geht der Bund von 454'000 aus.
Gültig bleibt laut dem EFD die Schätzung zur Anzahl der betroffenen Rentnerehepaare. Demnach sind rund 250'000 Rentnerehepaare von der Heiratsstrafe betroffen. Somit seien insgesamt rund 704'000 Ehepaare betroffen, schreibt das EFD. Als der Bundesrat im März die Gesetzesänderungen zur Abschaffung der Heiratsstrafe ans Parlament schickte , nannte er eine Gesamtzahl von 330'000 Ehepaaren.
Mindereinnahmen unverändert
Bei der Schätzung der finanziellen Auswirkungen des Reformvorschlags seien die Zweiverdienerehepaare mit Kindern aber berücksichtigt worden, hält das EFD fest. Die Schätzung sei somit weiterhin korrekt.
Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer. Finanzminister Ueli Maurer hat laut der Mitteilung eine externe Überprüfung der Schätzmethoden und des statistischen Materials der Steuerverwaltung angeordnet.
Reform beschlossen
Heute werden manche Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Übersteigt die Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Der Bundesrat will die Benachteiligung beseitigen.
In einem ersten Schritt soll die Behörde die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnen. In einem zweiten Schritt berechnet sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. Das Ehepaar würde den tieferen der beiden Beträge schulden.
Strafe und Bonus
Auch manche Konkubinatspaare werden indes benachteiligt. Nach Angaben der Steuerverwaltung profitieren insgesamt 382'000 Ehepaare von einem "Heiratsbonus". Sie müssen weniger Steuern zahlen als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Über die Reform, die der Bundesrat im März verabschiedet hatte, wird das Parlament entscheiden. 2016 war eine Volksinitiative der CVP zur Beseitigung der Heiratsstrafe knapp gescheitert.
CVP prüft Abstimmungsbeschwerde
Die CVP erinnerte am Freitag daran, dass ihre Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe damals von einer Mehrheit der Kantone (16,5) angenommen worden war. Der Initiative hätten damals nur 0,9 Prozent gefehlt, um auch vom Volk angenommen zu werden.
Die CVP prüfe nun die Einreichung einer Abstimmungsbeschwerde - dies "aufgrund des massiven Unterschieds in der Bezifferung der Anzahl betroffener Paare von der Heiratsstrafe seitens des Bundesrates" bei der Abstimmung über die CVP-Volksinitiative.
Mit der "krassen Fehlinformation" seien die Stimmberechtigten getäuscht worden. Die Abstimmung wäre anders herausgekommen, zumal ein zentrales Argument der Gegner die tiefe Anzahl von der Heiratsstrafe betroffener Paare gewesen sei, erklärte die CVP. (sda)
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