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Grenzwächter wegen Körperverletzung schuldig

Auch in zweiter Instanz ist die Militärjustiz zu einem Schuldspruch gelangt: Im Fall um eine Syrerin, die bei der Rückschaffung nach Italien eine Totgeburt erlitt, hat sie einen Grenzwächter aber von den schwersten Vorwürfen freigesprochen.
Der beschuldigte Grenzwächter, ganz links, während der Verhandlung vor dem Militärgericht: Der 58-Jährige wurde in zweiter Instanz insbesondere wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Von den schwersten Vorwürfen sprach ihn das Gericht aber frei. (Gerichtszeichnung)
Der beschuldigte Grenzwächter, ganz links, während der Verhandlung vor dem Militärgericht: Der 58-Jährige wurde in zweiter Instanz insbesondere wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Von den schwersten Vorwürfen sprach ihn das Gericht aber frei. (Gerichtszeichnung)
Das Militärappellationsgericht verurteilte den 58-Jährigen am Dienstagnachmittag wegen fahrlässiger sowie einfacher Körperverletzung und wegen des Nichtbefolgens von Dienstvorschriften.

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