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Gericht bestätigt Weko-Busse gegen BMW

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat eine Busse der Wettbewerbskommission (Weko) gegen den deutschen Autohersteller BMW bestätigt. Die Weko hatte den Autokonzern im Mai 2012 mit 156 Millionen Franken wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden gebüsst.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen stärkt, mit der Bestätigung einer Sanktion gegen den Autokonzern BMW, der Wettbewerbskommission den Rücken. (Archiv)
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen stärkt, mit der Bestätigung einer Sanktion gegen den Autokonzern BMW, der Wettbewerbskommission den Rücken. (Archiv)
Das Bundesverwaltungsgericht weist nun die dagegen erhobene Beschwerde von BMW ab. Es erachtet in seiner Begründung die Vertragsklausel, die den BMW-Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbietet, Exporte ...

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