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Gericht bestätigt schärfere Asyl-Praxis

Eritreische Flüchtlinge erhalten in der Schweiz kein Asyl mehr, nur weil sie ihr Heimatland illegal verlassen haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in einem Grundsatzurteil entschieden.
Eritreische Flüchtlinge sollen laut Bundesverwaltungsgericht kein Asyl mehr erhalten, wenn sie allein eine illegale Ausreise als Fluchtgrund angeben (Symboldbild).
Eritreische Flüchtlinge sollen laut Bundesverwaltungsgericht kein Asyl mehr erhalten, wenn sie allein eine illegale Ausreise als Fluchtgrund angeben (Symboldbild).
Bis Mitte letzten Jahres wurde eine illegale Ausreise aus dem Land am Horn von Afrika in der Schweiz als Fluchtgrund angesehen.

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