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Genfer Ärztin freigesprochen

Eine Ärztin der Genfer Universitätsspitäler (HUG) ist nicht für den Tod eines dreijährigen Kindes verantwortlich zu machen, entschied das Genfer Polizeigericht am Freitag. Das Kind war im Februar 2009 an den Folgen einer verunreinigten Bluttransfusion gestorben.
Ein Kind in Genf starb wegen einer verunreinigten Bluttransfusion - eine Ärztin stand deswegen vor Gericht, wurde nun aber freigesprochen (Symbolbild).
Ein Kind in Genf starb wegen einer verunreinigten Bluttransfusion - eine Ärztin stand deswegen vor Gericht, wurde nun aber freigesprochen (Symbolbild).
Zehn Stunden, bevor das Kind die vermeintlich lebensrettende Transfusion bekam, war das mit Bakterien verunreinigte Blut des gleichen Spenders einem anderen Patienten verabreicht worden.

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