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Freiburgs Pflegepersonal darf streiken

Das im November 2017 vom Grossen Rat beschlossene generelle Streikverbot für das Freiburger Pflegepersonal ist nicht verfassungskonform. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Passus im kantonalen Gesetz über das Staatspersonal gestrichen.
Das Freiburger Pflegepersonal darf streiken, muss aber unverzichtbare Gesundheitsleistungen sicherstellen. (Symbolbild)
Das Freiburger Pflegepersonal darf streiken, muss aber unverzichtbare Gesundheitsleistungen sicherstellen. (Symbolbild)
Es hat damit eine Beschwerde von zwei Krankenschwestern gutgeheissen, die gegen die Einführung des Streikverbots Beschwerde eingelegt hatten. Die beiden Frauen wurden von der Gewerkschaft VPOD unterstützt.

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