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EL wegen Solidaritätsbeitrag nicht kürzen

Der Solidaritätsbeitrag für Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen soll nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führen. Der Bundesrat beantragt den Räten, eine entsprechende Gesetzesänderung anzunehmen, wie er am Mittwoch mitteilte.
Eine Foto-Ausstellung über ehemalige Verdingkinder. Diese sollen keine Kürzung ihrer Ergänzungsleistungen hinnehmen müssen, wenn sie einen Solidaritätsbeitrag erhalten. (Archiv)
Eine Foto-Ausstellung über ehemalige Verdingkinder. Diese sollen keine Kürzung ihrer Ergänzungsleistungen hinnehmen müssen, wenn sie einen Solidaritätsbeitrag erhalten. (Archiv)
Nach geltendem Recht werden die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt, wenn der Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken zusammen mit einem allfälligen Vermögen die Summe von 37'500 Franken übersteigt.

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