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Einigung zu Arbeitszeiterfassung bei Banken

Die Sozialpartner der Bankbranche haben eine Vereinbarung bezüglich der Arbeitszeiterfassung getroffen. Die Abmachung betrifft vor allem Mitarbeitende, die einen grossen Teil ihrer Arbeit selber planen und ihre Arbeitszeiten weitgehend selber festsetzen können.
Keine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit: bei einem fixen Jahreseinkommen ab 120'000 Franken
Keine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit: bei einem fixen Jahreseinkommen ab 120'000 Franken
Die Einigung basiere auf dem Verordnungsentwurf, den der Bundesrat im Februar präsentiert hatte, teilten der Schweizerische Bankpersonalverband, der Kaufmännische Verband und der Arbeitgeberverband der Banken der ...

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