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Bunker als Flüchtlingsunterkünfte

Im Fall einer Asyl-Notlage kann der Bund die Gemeinden verpflichten, Zivilschutzanlagen als Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat hat in einer Verordnung die Details geregelt. Die Bestimmungen gelten ab dem 1. April.
Asylsuchende schlafen in einer als Asylnotunterkunft genutzten Zivilschutzanlage in St. Gallenkappel.
Asylsuchende schlafen in einer als Asylnotunterkunft genutzten Zivilschutzanlage in St. Gallenkappel.
Zivilschutzanlagen werden schon heute teilweise als Asylunterkünfte genutzt. Künftig könnte der Bund oder ein Kanton Gemeinden dazu zwingen, Anlagen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

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