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Bundesrat greift zu Notrecht

Zum Schutz der Schweizer Börse greift der Bundesrat zu Notrecht: Ab 2019 dürfen in der EU keine Schweizer Aktien mehr gehandelt werden. Damit will der Bundesrat den Aktienhandel in der Schweiz in Gang halten.
Zum Schutz der Schweizer Börse greift der Bundesrat zu Notrecht. (Archivbild)
Zum Schutz der Schweizer Börse greift der Bundesrat zu Notrecht. (Archivbild)
Die Schweiz und die EU verhandeln seit bald fünf Jahren über ein institutionelles Rahmenabkommen. Um Druck auf die Schweiz auszuüben, droht die EU, die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig zu anerkennen.

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