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Bundesrat für erweiterte Widerspruchslösung

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Angehörige sollen aber auch künftig eine Organspende ablehnen können. Der Bundesrat hält nach der Vernehmlassung an seinem Vorschlag, der erweiterten Widerspruchslösung, fest.
Jedes Jahr sterben Dutzende Menschen, weil kein Spendeorgan zur Verfügung steht. (Archivbild)
Jedes Jahr sterben Dutzende Menschen, weil kein Spendeorgan zur Verfügung steht. (Archivbild)
Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat.

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