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Bundesgericht weist Kneubühls Beschwerde ab

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bieler Rentners Peter Hans Kneubühl abgelehnt, der sich im September 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Hauses gewehrt hatte. Die stationäre therapeutische Massnahme wird weitergeführt.
Kneubühl hielt ein Grossaufgebot der Polizei in Atem (Archiv)
Kneubühl hielt ein Grossaufgebot der Polizei in Atem (Archiv)
Der heute 71-jährige Kneubühl forderte, dass eine unabhängige Instanz den Fall beurteilen solle und aufgrund der Ergebnisse ein neues Urteil gefällt werde.

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