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Bund will Tiere vor Überzüchtung schützen

In der Schweiz sollen keine Tiere überzüchtet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) setzt daher eine neue Verordnung über den Tierschutz beim Züchten per Anfang kommendes Jahr in Kraft.
Ein zweimonate alter Zwergpudel (Symbolbild)
Ein zweimonate alter Zwergpudel (Symbolbild)
Die Behörden unterscheiden vier Belastungskategorien: Mit erblich nicht belasteten Tieren darf unbeschränkt gezüchtet werden.

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