Bund kann Skilager nur begrenzt unterstützen
Das Gericht in Lausanne kam im vergangenen Dezember zum Schluss, dass die Volksschule grundsätzlich unentgeltlich sein muss. Aus diesem Grund dürfen ab sofort schweizweit praktisch keine Elternbeiträge mehr für obligatorische Lager und Exkursionen erhoben werden.
Auswirkungen hat dies vor allem auch auf Schneesportlager. Denn die Kosten für die Hin- und Rückreise in die Berge, die Skilift-Abonnemente, Kost und Logis sowie die Entlöhnung der Begleitpersonen liegen weit über den maximal 80 Schweizer Franken, welche den Eltern für eine Woche neu in Rechnung gestellt werden dürfen. Auch die bisher vom Bund über "Jugend&Sport" gewährten Beiträge vermögen die Kosten nicht zu decken.
Dies rechnet Christoph Eymann, FDP-Nationalrat und ehemaliger baselstädtischer Bildungsdirektor, in einer Interpellation vor. Er will vom Bundesrat wissen, ob dieser bereit wäre, die entstehende Finanzierungslücke mit Bundesmitteln zu schliessen.
Ein ähnliches Anliegen formuliert der Bündner Nationalrat Duri Campell (BDP/GR). Wenn sich die öffentliche Hand nicht verstärkt an den Kosten beteilige, bestehe die Gefahr, dass die Schulen künftig weniger Schneesportlager organisieren, gibt er zu bedenken.
Sport, Tourismus, Zusammenhalt
Gerade für Kinder aus städtischen Gebieten sei ein Aufenthalt in einer Bergregion aber wichtig, schreibt Eymann. Viele dieser Kinder hätten ausserhalb der Schule keine Gelegenheit, Schneesport zu betreiben.
Aber auch aus wirtschaftlicher und politischer Sicht wäre eine solche Entwicklung für das traditionelle Schneesportland Schweiz nicht ganz unproblematisch. Skilager fördern den Wintertourismus und den Landeszusammenhalt, sind sich die Politiker einig.
Dies sieht auch der Bundesrat so. Sein Handlungsspielraum sei allerdings begrenzt, hält er in seinen schriftlichen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse fest.
Für den Volksschulunterricht seien die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstütze obligatorische und freiwillige Sportlager über J+S. Er sehe derzeit aber "keinen Anlass, wegfallende Elternbeiträge durch Bundessubventionen zu kompensieren". (sda)
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