Aargau spart beim Essen für Asylsuchende
Die um einen Franken auf acht Franken gesenkte Tagespauschale muss für den Kauf von Lebensmitteln ausreichen. Hinzu kommen ein Franken pro Tag als Taschengeld sowie ein Kleidergeld von 20 Franken pro Monat. Nachdem das Kantonsparlament die Kürzung im November klar guthiess, hat der Regierungsrat das neue Regime auf Anfang 2018 in Kraft gesetzt.
Betroffen von der Kürzung sind Asylsuchende mit Ausweis N, also Personen mit einem Asylgesuch, sowie vorläufig Aufgenommene ohne Flüchtlingsstatus. Letztere sind Personen, deren Asylgesuch zwar abgelehnt wurde, die jedoch nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können.
Auch Kindern zwischen 6 und 16 Jahren wird das Verpflegungsgeld um einen Franken gekürzt - auf sieben Franken pro Tag. Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Altersjahr bleibt es bei fünf Franken.
Auch andere sind knapp bei Kasse
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) von Regierungsrätin Franziska Roth (SVP) rechnet damit, dass 3300 Menschen den Gürtel noch enger schnallen müssen. Der Regierungsrat sei der Meinung, dass auch Asylsuchende ihren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts leisten sollten, sagte Gesundheits- und Sozialdirektorin Roth im Parlament.
Es gebe auch in der Schweiz Familien oder Einzelpersonen, "die wirklich ganz knapp bei der Kasse sind". SP, EVP, Grüne und GLP hatten sich im Parlament ohne Aussicht auf Erfolg gegen die von der bürgerlichen Mehrheit unterstützten Kürzung gewehrt.
"Diese Sparmassnahme ist unseres Kantons nicht würdig und findet auf dem Buckel von Schutzbedürftigen statt", betonte GLP-Grossrätin Renata Siegrist. EVP-Grossrätin Therese Dietiker erinnerte ihre 139 Ratskolleginnen und -kollegen an diese Tatsache: "Wir bekommen 30 Franken Spesen für unser Mittagessen."
Zu Fuss gehen statt Bus fahren
Die acht Franken pro Tag müssten den Asylbewerbern aber nicht nur fürs Essen reichen, sondern für alles darum herum, was auch noch zu bezahlen sei, vor allem die Mobilität. Daher regte SVP-Grossrätin Tanja Primault die Asylbewerber an, zu Fuss zu gehen: "Wenn ich mich zwischen Essen und einem Kursbesuch entscheiden müsste, könnte ich ja die Strecke zu Fuss zurücklegen."
Ähnlich wenig wie der Aargau bezahlt der Kanton Bern, wie eine Übersicht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zeigt. Bei der Unterbringung in Kollektivunterkünften beträgt der Tagesansatz 9.50 Franken, ansonsten 12.50 Franken.
Der Kanton Graubünden bezahlt 11.70 Franken, der Kanton Solothurn 13.50 Franken. Die Kantone Thurgau und Schwyz rechnen mit 14 Franken pro Tag ab. Der Kanton Luzern bezahlt 13.50 Franken, wenn der Asylbewerber extern wohnt. Wenn der Asylsuchende in einer Unterkunft lebt, gibt es 11 Franken.
Im Kanton Zürich erhalten die 5600 vorläufig Aufgenommenen keine Sozialhilfe mehr. Die Stimmberechtigten hiessen im September mit einem Ja-Stimmenanteil von 67 Prozent die entsprechende Änderung des Sozialhilfegesetzes gut. Der Kanton spart bis zu zehn Millionen Franken pro Jahr. Neu gelten die deutlich tieferen Ansätze der Asylfürsorge: rund zwölf Franken pro Tag.
Der fehlende Franken
Im Kanton Aargau würden die acht Franken Verpflegungspauschale und ein Franken Taschengeld "nicht zum Leben, geschweige denn zur Integration reichen", kritisiert der Verein Netzwerk Asyl Aargau. Der Verein spricht von einem "unmenschlichen Sparen auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft".
Der fehlende Franken treffe Menschen, die sich bereits jetzt kaum über Wasser halten könnten. Eine Zugfahrt zum Deutschkurs, zur Wohnungs- oder Arbeitssuche, zur Kirche, zur Chorprobe oder zum Sport werde noch teurer. Mit dem Betrag müssten neben dem Essen auch Hygieneartikel, das Handy oder Geschenke bezahlt werden. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.