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Zu Beschaffung von Polizeifotos angestiftet

Das St. Galler Kantonsgericht hat eine bedingte Geldstrafe gegen einen "Blick"-Journalisten bestätigt. Dieser soll 2011 einen Privatdetektiv dazu angestiftet haben, illegal Polizeifotos von Tatverdächtigen in einem Vergewaltigungsfall zu beschaffen.
Das Gebäude des Kantonsgerichts St. Gallen
Das Gebäude des Kantonsgerichts St. Gallen
Die Berufung des Journalisten wurde abgewiesen und ein Urteil des Kreisgerichts Wil aus dem Jahr 2013 bestätigt, wie das Kantonsgericht am Dienstag bekanntgab. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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