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Bundesgericht gegen Kopftuchverbot

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schulgemeinde St. Margrethen SG im Zusammenhang mit ihrem Kopftuchverbot abgewiesen. Ein 2001 geborenes und aus Bosnien stammendes Mädchen darf somit während des Unterrichts ein Kopftuch tragen.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass es keine ausreichenden Gründe gibt für ein Kopftuchverbot in der Schule von St. Margrethen (Symbolbild).
Das Bundesgericht hat entschieden, dass es keine ausreichenden Gründe gibt für ein Kopftuchverbot in der Schule von St. Margrethen (Symbolbild).
Das Bundesgericht ist am Freitag in einer öffentlichen Beratung zum Schluss gekommen, dass die gesetzliche Grundlage für ein Verbot zwar vorhanden ist.

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